15.04.2020

Bescheinigung für Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS-Betriebe)

Das Land Baden-Württemberg stellt Bescheinigung für Betriebe der kritischen Infrastruktur bereit.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Auch Betätigungsgebiete der E-Handwerksbetriebe sind als „kritische Dienstleistungen“ aufgeführt. Die Bescheinigungen werden seit 14. April von den Ortspolizeibehörden ausgestellt und können dort bei Bedarf von den Betrieben angefordert werden.

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Ansprechpartner

Geschäftsführer / Rechtsberatung
Andreas Hausch

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