Einzelhandel in Baden-Württemberg - ab sofort wieder 3G
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem gestrigen Beschluss das Einfrieren der Alarmstufe II für den Bereich des Einzelhandels für voraussichtlich rechtswidrig erklärt.
Somit gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ab sofort die 3G-Regel anstatt – wie bisher – die 2G-Regel.
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