14.05.2020

Förderaufruf - Ausbau der Ladeinfrastruktur geht weiter

Ab sofort können private Investoren, Städte und Gemeinden bis zum 17. Juni 2020 wieder Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) einreichen.

Die Beantragung erfolgt über das easy-Online Portal: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Da nur vollständige Anträge bei der Vergabe Berücksichtigung finden werden, ist darauf zu achten, dass diese rechtsverbindlich unterzeichnet und dieser nebst sämtlicher im webbasierten Antragsverfahren geforderten Unterlagen eingereicht werden. Wichtige Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren finden Sie hier: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/2_Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html

Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Mit dem aktuellen Förderaufruf unterstützt das BMVI die Errichtung von rund 7.000 Normalladepunkten [Mindestleistung 3,7 kW, Maximalleistung 22 kW] und rund 3.000 DC-Schnellladepunkten [Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom möglich ist] sowie der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Um eine flächendeckende Verteilung der Ladeinfrastruktur zu unterstützen, werden die geförderten Ladepunkte regional verteilt. Hierzu hat das BMVI eine Karte für die Normal-Ladeinfrastruktur (sog. „N-Karte“) und eine für die Schnell-Ladeinfrastruktur (sog. „S-Karte“) erstellt, die neben dem

Wirtschaftlichkeitsranking die Auswahlkriterien darstellen. Neu ist, dass die förderfähigen Ladepunkte nicht mehr sieben Tage in der Woche 24 Stunden öffentlich zugänglich sein müssen. Für eine Förderung reicht es aus, wenn eine öffentliche Zugänglichkeit von mindestens werktags (montags – samstags) für jeweils 12 Stunden sichergestellt ist (vgl. Ziffer 4 „Fünfter Aufruf zur Antragseinreichung vom 29. April 2020“).

Die Förderung erfolgt wie bisher im Rahmen eines Investitionszuschusses, der sich auf Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben für Normalladepunkte, Schnellladepunkte und den Netzanschluss berechnet.

Aus Sicht der E-Handwerke ist besonders erfreulich, dass neben der Errichtung neuer Ladeinfrastruktur, bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwehrts, auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bereits vorhandener Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses förderfähig ist.

Für geförderte Ladeinfrastruktur bestehen neben der Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Berichtspflichten gegenüber der NOW GmbH. Hierzu gehört die Information über die Inbetriebnahme der innerhalb des Förderaufrufs geförderten Neuerrichtungen oder Modernisierungen von Ladeeinrichtungen sowie die halbjährlich stichtagsbezogenen Berichte während der Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur (vgl. Ziffer 8 nebst Anhang 4 des fünften Förderaufrufes).

Sowohl die Förderrichtlinie als auch der Förderaufruf selbst enthalten Mindestanforderungen, die beim Aufbau der förderfähigen Ladeinfrastruktur beachtet werden müssen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier sowie auf folgenden Webseiten:

BAV

NOW-GMBH

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