Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Die IEIM möchte Sie auf diese zwei Varianten im Rahmen der Innovationsgutscheine hinweisen:
Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens
€ 4.000,00 und können maximal € 30.000,00 betragen. Nähere Informationen unter https://www.bayern-innovativ.de/innovationsgutschein-bayern.
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: braunschweig@kh-bsgf.de oder rufen Sie uns an: 0531-26469-0