Im Fokus der beiden neuen Förderprogamme steht nun der Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur um vornehmlich Lademöglichkeiten an Mitarbeiterparkplätzen zu schaffen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Bei dem bisherigen Förderprogramm für die privaten Ladeeinrichtungen waren nur Ladeeinrichtungen mit 11 Kilowatt förderfähig. Es stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (maximal 50 Ladepunkte), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d. h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.
KfW-Programmnummer 439: "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen"
Antragsberechtige:
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Quelle: KfW, BMVI, LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
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