Auf dem Internetauftritt des Bundesgesetztblatts der Bundesanzeiger Verlag GmbH können Sie die Mantelverordnung über den kostenlosen Bürgerzugang ohne Anmeldung einsehen.
Im Vergleich zu den bisher gewohnten, pro Ausbildungsberuf getrennten Ausbildungsverordnungen, ist es als eine gemeinsame "Mantelverordnung" veröffentlicht worden. Durch diese Mantelverordnung werden zum Start der neuen Berufe alle Vorgängerberufe aufgehoben. Zu diesen zählt auch der Ausbildungsberuf Systemelektroniker/-in, der keinen direkten Nachfolgeberuf erhält.
Die Mantelverordnung gliedert sich in insgesamt 7 Artikel:
- Artikel 1: Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (Ausbildung im Handwerk)
- Artikel 2: Informationselektroniker/-in
- Artikel 3: Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
- Artikel 4: Elektroniker/-in der beiden Fachrichtungen "Energie- und Gebäudetechnik" sowie "Automatisierungs- und Systemtechnik"
- Artikel 5: Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (Ausbildung in der Industrie)
- Artikel 6: Erprobung abweichender Prüfungsbestimmungen beim Informationselektroniker/-in (für Hessen und Rheinland-Pfalz nicht relevant)
- Artikel 7: Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Als Anlage zu den jeweiligen Ausbildungsverordnungen in den Artikeln finden Sie die Ausbildungsrahmenpläne. Diese definieren die Ausbildungsinhalte im Ausbildungsbetrieb.
Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz (KMK)
Die Inhalte für die Berufsschule werden durch die Rahmenlehrpläne definiert. Diese werden von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht. Sie finden diese nach Veröffentlichung im Downloadportal der KMK.
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