Demnach steigen die Entgelte zum 01.08.2021 um 2,4 Prozent und zum 01.10.2022 um weitere 2,0 Prozent.
Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 01.08.2021 und zum 01.08.2022 um jeweils 25 EUR je Beschäftigungsjahr.
Beide Verträge sind zum 31. Juli 2023 kündbar.
Mitarbeiter, die zum 01.08.2021 mindestens sechs Monate im Betrieb waren, erhalten eine Corona-Beihilfe in Höhe von 200 EUR, Auszubildende bekommen 100 EUR. Für Teilzeitbeschäftigte kann die Auszahlung anteilig angepasst werden.
Ergänzung:
Die Entgelttabellen des Abschlusses erhalten Sie auf der Seite Tarifverträge (feh-nrw.de) unter dem Stichwort "Entgeltrahmenabkommen". (Login erforderlich)
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