06.09.2022
Verpackungsregisterpflichten für Ladenbetreiber
E-Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft, die Serviceverpackungen an Kunden herausgeben, sollten sich baldmöglichst beim Verpackungsregister LUCID online registrieren. Bislang waren nur Erstinverkehrbringer von der Registerpflicht betroffen
Ab dem zweiten Halbjahr 2022 müssen auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen (Übergabe erfolgt im Ladengeschäft, bspw. Papiertüten) den formalen Prozess der Online-Registrierung erledigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Registrierung der im E-Handwerksbetrieb ausgegebenen Serviceverpackungen bereits durch deren Vorvertreiber erfolgte - was in aller Regel der Fall ist.
Weiterführende Informationen und Erklärfilme unter Serviceverpackungen (verpackungsregister.org)